Gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten, kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen. Da ich über eine Approbation, sowie eine Kassenzulassung verfüge, ist dies also möglich. Alle weiteren Formalitäten würden wir im Erstgespräch besprechen. Zum Erstgespräch müssen Sie nur Ihre Versichertenkarte mitbringen, weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.

Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

Die Therapiekosten werden in der Regel von allen privaten Krankenversicherungen, sowie der Beihilfe übernommen. Die genaue Kostenübernahme hängt aber von den individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab, so dass ich Ihnen empfehle, vor dem Beginn einer Psychotherapie mit Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe zu sprechen, um alle notwendigen Informationen zu den Leistungsbedingungen und ggf. Formulare zur Beantragung der Psychotherapie zu bekommen. Die Kosten für die Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aufgrund der massiven Unterversorgung an kassenzugelassenen Psychotherapeuten für gesetzlich Versicherte habe ich mich dazu entschieden, erstmal keine Privatpatienten mehr aufzunehmen (am Standort Oberhausen), sondern mich als kassenzugelassene Psychotherapeutin auf die Behandlung gesetzlich Versicherter zu konzentrieren. Als Privatpatienten sind Sie nicht auf kassenzugelassene Psychotherapeuten angewiesen, sondern können sich auch an jede Privatpraxis für Psychotherapie wenden.

Selbstzahler

Unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus können Sie jederzeit eine Psychotherapie oder Beratung auf Selbstzahlerbasis durchführen. Hierbei orientiere ich mich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ablauf

Sie können gerne mit mir Kontakt aufnehmen, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. In dem ersten Gespräch, der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde, lernen wir uns kennen und ich kann eine Einschätzung vornehmen, ob bei Ihnen ein Therapiebedarf besteht und wenn ja, welche Form der Psychotherapie bei Ihnen richtig wäre. Falls ich dann weitere Terminkapazitäten habe, folgen dann zwischen zwei und vier sogenannter probatorischer Sitzungen. Diese dienen zum einen dem Kennenlernen und zum anderen der Erhebung wichtiger Daten zum Symptomverlauf und den derzeitigen Beschwerden, woraufhin ggf. im Anschluss ein Therapieantrag an die jeweilige Krankenkasse / Krankenversicherung gestellt wird. Die Therapiedauer hängt von der Art und Tiefe des Problems ab; eine Verhaltenstherapie umfasst meist 24 bis 60 Stunden mit in der Regel einem Termin pro Woche (à 50 Minuten), kann bei Bedarf aber auch früher beendet oder darüber hinaus verlängert werden. Alle Inhalte der therapeutischen Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Leider kann es aufgrund der hohen Anzahl von Therapieplatzanfragen zu längeren Wartezeiten kommen, bis Sie einen Termin zu einem Erstgespräch bekommen können. Bitte rufen Sie in der telefonischen Sprechstunde montags zwischen 12.15h und 15.15h an (Standort Essen) bzw. montags zwischen 14.15h und 16.15h (Standort Oberhausen), um weitere Informationen zu bekommen.